Nach den weiteren Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat der Vorstand den Verhaltenscodex agepasst. Hier der Link zum aktuell gültigen Verhaltenscodex gültig ab 22.06.2020
Hier eine entscheidene Passage für die Kojennutzer, die nun mit Auflagen das Clubhaus wieder nutzen können.
6. Die Vereinsräume sind weiterhin nicht grundsätzlich geöffnet, sie dürfen aber für Lehrgänge und Gremiensitzungen mit den gültigen Abstandsregeln genutzt werden. Die sanitären Einrichtungen im Clubhaus dürfen entsprechend den ausge-hängten Hygieneschutzauflagen genutzt werden. In geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen besteht Maskenpflicht. Die private Nutzung der Kojen ist damit unter den allgemeinen Auflagen der Infektionsschutzverordnung möglich. Externe Gäste können auf dem Gelände, im Hafen und in den Gebäuden des DTYC bis auf weiteres nicht übernachten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir derzeitr keine Gästekojen zur Übernachtung vermieten können.
Wir bitten sie alle die Vorgaben zu befolgen.