Update DTYC Verhaltenscodex zur Einhaltung des 5. BayIfSMV

Update DTYC Verhaltenscodex zur Einhaltung des 5. BayIfSMV

Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude des DTYC in Zeiten des Corona Virus
Stand 8.6.2020. Ersetzt die Version vom 8.5.2020

Die Infektionsgefahr durch den Corona Virus ist weiterhin gegeben und daher ist der Segel- und Casinobetrieb nach wie vor mit Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene verbunden.
Zum Schutz aller Mitglieder und der Mitarbeiter des DTYC hat der Vorstand unter Einbeziehung medizinischer Expertise, Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbands sowie der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) und des Rahmenhygienekonzepts vom 29. Mai 2020 nachfolgenden Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und der Gebäude des DTYC beschlossen, der bis auf weiteres gilt und die Version vom 8.5.2020 ersetzt:

  1. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  2. Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt lebenoder mit denen nicht gemeinsam gesegelt wird.
  3. Der/die Skipper(in) eines Bootes ist für die Einhaltung der gültigen Corona-Regeln bei der Zusammenstellung seiner/ihrer Crew verantwortlich.
  4. Auf den Steganlagen des DTYC ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn man sich auf den Steganlagen bewegt. Es ist möglich, sich auf den Steganlagen zu setzen. Auch hier ist der Mindestabstand einzuhalten wie unter 2.) beschrieben.
  5. Das Clubhaus bleibt geschlossen. Die einzigen sanitären Einrichtungen, die genutzt werden dürfen, sind die Toiletten im EG des Clubhauses links und rechts des Haupteingangs. Es darf sich immer nur max. 1 Person ggf. plus Kind in den sanitären Räumen aufhalten. Den Casino-Regeln des Wirts ist Folge zu leisten.
  6. Die Umkleiden, Kojen und der Spindraum im UG müssen geschlossen bleiben.
  7. Es können nur Personen das Training aufnehmen, an clubinternen Wettfahrten teilnehmen sowie sich auf dem Clubgelände aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    a. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion haben.
    b. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    c. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
  8. Gemäß Nr. 4 b) des Rahmenhygienekonzepts Sport ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen. Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende DTYC Google Formular.
  9. Kranen ist nur mit bestätigtem Termin möglich. Termine werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle vergeben. Beim Kranen und im Kranbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  10. Die Räume der Geschäftsstelle sind geschlossen. Die Mitarbeiter sind per Email und Telefon (08158 / 6941) erreichbar.

Wir bitten alle Clubmitglieder im Interesse der Gesundheit, des verantwortlichen Miteinanders und zur Vermeidung von Sanktionen diesen Verhaltenskodex in dieser schwierigen Zeit genau einzuhalten. So kommen wir alle hoffentlich gut und reibungslos durch diese Krise.

Der Vorstand des DTYC

 

Hier das Dokument zum Download DTYC Verhaltenscodex COVID-19 v8Juni2020