DTYC Verhaltenscodex zur Einhaltung des 4. BaylfSMV

DTYC Verhaltenscodex zur Einhaltung des 4. BaylfSMV

 

Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude des DTYC in Zeiten des Corona Virus

Stand 8.5.2020

Auch wenn es nun möglich ist den Segelbetrieb im DTYC wieder aufzunehmen, ist die Infektionsgefahr durch den Corona Virus weiterhin gegeben und ist daher mit Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene verbunden. Zum Schutz aller Mitglieder und der Mitarbeiter des DTYC hat der Vorstand unter Einbeziehung medizinischer Expertise, Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbands und der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 nachfolgenden Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude des DTYC beschlossen, der ab 11.5.2020 bis auf weiteres gilt:

  1. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  2. Es ist überall ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt leben oder mit denen nicht gemeinsam gesegelt wird (§1 der 4. BayIfSMV).
  3. Auf den Steganlagen des DTYC ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn man sich auf denSteganlagen bewegt. Es ist möglich, sich auf den Steganlagen zu setzen. Auch hier ist derMindestabstand einzuhalten wie unter 2.) beschrieben.
  4. Das Clubhaus bleibt geschlossen. Die einzigen sanitären Einrichtungen, die genutzt werden dürfen, sind die Toiletten im EG des Clubhauses links und rechts des Haupteingangs. Es darf sich immer nur max. 1 Person ggf. plus Kind in den sanitären Räumen aufhalten.
  5. Die Umkleiden, Kojen und der Spindraum im UG müssen geschlossen bleiben.
  6. Parken auf dem Clubgelände ist, solange die Winterlieger noch nicht im Wasser sind, bis auf weiteres nicht möglich.
  7. Wir weisen auf §9 der 4. BayIfSMV hin. Der Segelbetrieb kann nur zu Trainingszwecken, auch im Breiten- und Freizeitbereich, unter Einhaltung des DTYC Verhaltenscodex und der 4. BayIfSMV aufgenommen werden.
  8. Es können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):a. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion haben.b. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.

    c. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

  9. Kranen ist nur mit bestätigtem Termin möglich. Termine werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle vergeben. Beim Kranen und im Kranbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  10. Die Räume der Geschäftsstelle sind geschlossen. Die Mitarbeiter sind per Email und Telefon (08158 / 6941) erreichbar.

Wir bitten alle Clubmitglieder im Interesse der Gesundheit, des verantwortlichen Miteinanders und zur Vermeidung von Sanktionen diesen Verhaltenscodex in dieser schwierigen Übergangszeit genau einzuhalten. So kommen wir alle gut und reibungslos durch diese Krise.
Der Vorstand des DTYC