Gültig ab 28.8.2021. Ersetzt die Version vom 7.6.2021
Die Infektionsgefahr durch den Corona Virus ist weiterhin gegeben. Zum Schutz aller Mitglieder und der Beschäftigten im DTYC hat der Vorstand unter Einbeziehung medizinischer Expertise, Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbands sowie der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 und des Rahmenhygienekonzepts nachfolgenden Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und der Gebäude des DTYC beschlossen:
1. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
2. Es können nur Personen das Training aufnehmen, an clubinternen Wettfahrten teilnehmen sowie sich auf dem Clubgelände aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen: a. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion haben. b. Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen. c. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
Wichtigste Änderung: In Bayern gilt ab Montag 23.08.2021 bei einer Inzidenz über 35 größtenteils die 3G-Regel.
WICHTIG:Von der Testpflicht ausgenommen sind jeweils nur nachweislich Geimpfte oder Genesene sowie Schülerinnen und Schüler, die regemäßigen Tests im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
3. Ein negativer Coronatest ist demnach Voraussetzung für · die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. öffentliche und private Veranstaltungen) · den Zugang zur Innengastronomie · Sportausübungen in geschlossenen Räumen.
4. Für die Ausübung des Segelsports gilt: · Bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg <35 alle Arten von Sport im Freien und in geschlossenen Räumen erlaubt · Bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg >35 alle Arten von Sport im Freien erlaubt, in Innenräumen gilt die 3-G-Regel
5. Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen(auch privat): · bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg <35 max.100 Personen im Außen- und 50 Personen im Innenbereich. · bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg >35 max. 50 Personen im Außen- und 25 im Innenbereich (hier gilt 3G-Regel).
6. Auf den Steganlagen des DTYC ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP-2 Maske) zu tragen, wenn man sich auf den Steganlagen bewegt. Es ist möglich, sich auf den Steganlagen zu setzen.
7. Kranen ist nur mit bestätigtem Termin möglich. Termine werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle vergeben.
8. Beim Kranen und im Kranbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
9. Der/die Skipper(in) eines Bootes ist für die Einhaltung der gültigen Corona-Regeln bei der Zusammenstellung seiner/ihrer Crew verantwortlich.
10. Bei Betreten des Clubhauses besteht FFP-2 Maskenpflicht und die Hände sind zu desinfizieren. Die Kojen dürfen von den Kojenmietern genutzt werden. Für die Nutzung der Kojen des DTYC gilt die 3 G-Regel.
11. Die sanitären Einrichtungen des Clubhauses dürfen entsprechend den ausgehängten Hygieneschutzauflagen genutzt werden.
12. Casinobetrieb: ab einer 7-Tage-Inzidenz >35 gilt in allen Innenräumen die 3G-Regel. Das heißt: Zugang nur für nachweislich geimpfte, genesene oder aktuelle negativ auf Corona getestete Personen. Den Casino-Regeln des Wirts ist Folge zu leisten.
13. Eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes ist zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen. Bitte verwenden Sie hierzu die entsprechende LUCA-App
14. Die Räume der Geschäftsstelle sind geschlossen. Unser Team ist per Email und Telefon (08158 / 6941) erreichbar. Wir bitten alle Clubmitglieder im Interesse der Gesundheit, des verantwortlichen Miteinanders und zur Vermeidung von Sanktionen diesen Verhaltenscodex in dieser weiterhin schwierigen Zeit genau einzuhalten. So kommen wir alle hoffentlich gut und reibungslos durch die Corona Zeit.
Der Vorstand des DTYC
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