DTYC Infomail 2/2020 Corona Virus: Gesundheit hat oberste Priorität

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       Infomail 15/2021

       Schreiben des Vorstands 

    

Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude

des DTYC in Zeiten des Corona Virus


Gültig ab 28.8.2021. Ersetzt die Version vom 7.6.2021


Die Infektionsgefahr durch den Corona Virus ist weiterhin gegeben. Zum Schutz aller Mitglieder und der Beschäftigten im DTYC hat der Vorstand unter Einbeziehung medizinischer Expertise, Empfehlungen des Bayerischen Seglerverbands sowie der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 und des Rahmenhygienekonzepts nachfolgenden Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und der Gebäude des DTYC beschlossen:


1.      Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.


2.      Es können nur Personen das Training aufnehmen, an clubinternen

         Wettfahrten teilnehmen sowie sich auf dem Clubgelände

          aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

    a.      Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer

             SARS-CoV-Infektion haben.

    b.      Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14

             Tagen.

    c.      In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die

             positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.


Wichtigste Änderung: In Bayern gilt ab Montag 23.08.2021 bei einer Inzidenz über 35 größtenteils die 3G-Regel.


WICHTIG:Von der Testpflicht ausgenommen sind jeweils nur nachweislich Geimpfte oder Genesene sowie Schülerinnen und Schüler, die regemäßigen Tests im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.


3.      Ein negativer Coronatest ist demnach Voraussetzung für

·       die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

        (z.B. öffentliche und private Veranstaltungen)

·       den Zugang zur Innengastronomie

·       Sportausübungen in geschlossenen Räumen.


4.      Für die Ausübung des Segelsports gilt:

·       Bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg <35 alle Arten von

        Sport im Freien und in geschlossenen Räumen erlaubt

·       Bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg >35 alle Arten von

        Sport im Freien erlaubt, in Innenräumen gilt die 3-G-Regel

5.      Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei      

         Veranstaltungen(auch privat):

·       bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg <35  max.100

        Personen im Außen- und 50 Personen im Innenbereich.

·       bei einer 7-Tages-Inzidenz im Lkr. Starnberg >35 max. 50

        Personen im Außen- und 25 im Innenbereich (hier gilt 3G-Regel).


6.      Auf den Steganlagen des DTYC ist ein Mund-Nasen-Schutz

        (FFP-2 Maske) zu tragen, wenn man sich auf den Steganlagen

         bewegt. Es ist möglich, sich auf den Steganlagen zu setzen.


7.      Kranen ist nur mit bestätigtem Termin möglich. Termine werden

         ausschließlich durch die Geschäftsstelle vergeben.


8.      Beim Kranen und im Kranbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu

         tragen.


9.      Der/die Skipper(in) eines Bootes ist für die Einhaltung der

         gültigen Corona-Regeln bei der Zusammenstellung seiner/ihrer

         Crew verantwortlich.


10.    Bei Betreten des Clubhauses besteht FFP-2 Maskenpflicht und die

         Hände sind zu desinfizieren.  Die Kojen dürfen von den

         Kojenmietern genutzt werden. Für die Nutzung der Kojen des

         DTYC gilt die 3 G-Regel.


11.    Die sanitären Einrichtungen des Clubhauses dürfen entsprechend

        den ausgehängten Hygieneschutzauflagen genutzt werden.


12.    Casinobetrieb: ab einer 7-Tage-Inzidenz >35 gilt in allen 

         Innenräumen die 3G-Regel. Das heißt: Zugang nur für

         nachweislich geimpfte, genesene oder aktuelle negativ auf 
         Corona getestete Personen. Den Casino-Regeln des Wirts ist

         Folge zu leisten.


13.    Eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer

         Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw.

         Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des

         Aufenthaltes ist zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung

         im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter

         Gästen oder Personal zu ermöglichen. Bitte verwenden Sie hierzu

         die entsprechende LUCA-App


14.    Die Räume der Geschäftsstelle sind geschlossen.  Unser Team ist

         per Email und Telefon (08158 / 6941) erreichbar.

         Wir bitten alle Clubmitglieder im Interesse der Gesundheit, des

         verantwortlichen Miteinanders und zur Vermeidung von

         Sanktionen diesen Verhaltenscodex in dieser weiterhin

         schwierigen Zeit genau einzuhalten. So kommen wir alle

         hoffentlich gut und reibungslos durch die Corona Zeit.


Der Vorstand des DTYC



Die Premiumpartner des DTYC