Verhaltenscodex zur Nutzung des Geländes und Gebäude

des DTYC in Zeiten des Corona Virus

Die Infektionsgefahr durch den Corona Virus ist weiterhin gegeben. Seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Die wichtigsten Regelungen für den DTYC:
Wenn Sie Covid-19-Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall feststellen, bitte wir Sie zum Schutz anderer unbedingt zuhause zu bleiben.

Ansonsten wird das Einhalten der allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen. Also: Handhygiene, Mindestabstand, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen – außer wenn Sie am Tisch sitzen- sowie das Befolgen unserer Hygienehinweise insbesondere in den Sanitärräumen.